Berechnung der Brennstoffemission gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
CO2 Emissionsfaktor (heizwertbezogen) 2023 in kg CO2/kWh: 0,244667
Beispielberechnung der CO2 Brennstoffemission in der Fernwärmeabrechnung
Formeln:
Brennstoffemissionen in kg = gelieferte Fernwärme in kWh/Jahr (lt. Rechnung) * CO2 Emissionsfaktor in kg CO2/kWh
Beispiel:
Brennstoffemissionen = 17.800 kWh * 0,244667 kg CO2 /kWh
Brennstoffemissionen = 4.355,07 kg CO2
Sollten Sie die Wärmelieferung als Mieter von Wohnraum oder Räumen, die keine Wohnräume sind, bezogen haben, weisen wir Sie hiermit auf ggf. bestehende Erstattungsansprüche gegen Ihren Vermieter aus §6 Absatz 2 bzw. § 8 Absatz 2 des CO2KostAufG hin.
Hinweise:
1. Die CO2-Kosten errechnen sich auf Grundlage der besonderen gesetzlichen Berechnungsvorschriften des CO2KostAufG und sind nicht mit dem im Wärmeliefervertrag vereinbarten Preisbestandteil identisch.
2. Während die Brennstoff- und Wärmelieferungen bspw. aufgrund von Vertragswechseln oder Umzügen praktisch zu jedem Zeitpunkt im Jahr abgerechnet und fakturiert werden müssen, liegen die notwendigen Daten zur Erfüllung der Informationspflicht gemäß CO2KostAufG zum Rechnungstellungszeitpunkt im Jahr X ggf. nur für das Jahr X-1 oder sogar für das Jahr X-2 vor.
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