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Gesetzliche Informationspflichten Fernwärme

gemäß Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) und Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)

1. Netzverluste (gem. AVBFernwärmeV)

Die Netzverluste im Fernwärmenetz der Stadtwerke Stadtroda betragen aktuell ca. , % ( . MWh/a). 

 

2. Energetische Qualität Fernwärme

Zur energetischen Qualität der Fernwärme machen wir für das Jahr 2022 gemäß der Informationspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 der „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte- Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung - FFVAV)“ folgende Angaben:

2.1 Energetische Qualität (2022)

Anteil Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK):
CO₂-Emissionsfaktor: 

Primärenergiefaktor nach GEG 2020:

2.2. Brennstoffanteil der Wärme (2022)

Erdgas: 

Erneuerbare:  %

Sonstige:  %
 
Die Werte für 2023 werden voraussichtlich ab April 2024 hier veröffentlicht.

 

3. CO₂-Emissionen zentrales Fernwärmenetz (2022)

 

 

 

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