Gesetzliche Informationspflichten Fernwärme
gemäß Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) und Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
1. Netzverluste (gem. AVBFernwärmeV)
Die Netzverluste im Fernwärmenetz der Stadtwerke Stadtroda betragen aktuell ca. , % ( . MWh/a).
2. Energetische Qualität Fernwärme
Zur energetischen Qualität der Fernwärme machen wir für das Jahr 2022 gemäß der Informationspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 der „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte- Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung - FFVAV)“ folgende Angaben:
2.1 Energetische Qualität (2022)
- Anteil Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK):
- CO₂-Emissionsfaktor:
-
Primärenergiefaktor nach GEG 2020:
2.2. Brennstoffanteil der Wärme (2022)
Erdgas:
Erneuerbare: %
- Sonstige: %
Die Werte für 2023 werden voraussichtlich ab April 2024 hier veröffentlicht.